In Artikel 6 des UN-Zivilpaktes beschäftigen sich die Absätze 2 und 4 bis 6 mit der Todesstrafe.
Der UN-Zivilpakt selbst verbietet die Todesstrafe ausdrücklich nur für Jugendliche und Schwangere, und erlaubt sie im Übrigen nur für schwerste Straftaten und stellt in Artikel 6 Absatz 6 klar, dass er die Todesstrafe nur deshalb nicht verbietet, weil sie in einer Reihe von Staaten noch angewandt wird.
Artikel 6
(1) …(2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.
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(4) Jeder zum Tode Verurteilte hat das Recht, um Begnadigung oder Umwandlung der Strafe zu bitten. Amnestie, Begnadigung oder Umwandlung der Todesstrafe kann in allen Fällen gewährt werden.
(5) Die Todesstrafe darf für strafbare Handlungen, die von Jugendlichen unter 18 Jahren begangen worden sind, nicht verhängt und an schwangeren Frauen nicht vollstreckt werden.
(6) Keine Bestimmung dieses Artikels darf herangezogen werden, um die Abschaffung der Todesstrafe durch einen Vertragsstaat zu verzögern oder zu verhindern.
Über diese Bestimmung des UN-Zivilpaktes geht das auf Initiative der Bundesrepublik Deutschland zustande gekommene „Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe“ hinaus und verpflichtet die Vertragsstaaten zur Abschaffung der Todesstrafe.
In der Bundesrepublik Deutschland ist dies schon durch Artikel 102 GG geschehen. Staaten, die noch an der Todesstrafe festhalten, sollen mit diesem 2. Fakultativprotokoll zum UN-Zivilpakt ermutigt werden, diesen wichtigen Schritt nachzuvollziehen.
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- Gedenkstätte Plötzensee -Hinrichtungsstätte: Markus Schweiss | CC BY-SA 3.0 Unported