Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR) ist von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York am 16. Dezember 1966 verabschiedet worden. In Kraft getreten ist dieser völkerrechtliche Vertrag drei Monate nach Ratifizierung durch den 35. Staat (nach Artikel 49 des Zivilpaktes) am 23. März 1976.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte gehört zu den Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem UN-Sozialpakt bildet dieser Vertrag über bürgerliche und politische Rechte das Fundament der Menschenrechtsabkommen.
Im UN-Zivilpakt garantieren die Unterzeichnerstaaten rechtsverbindlich bürgerliche und politische (Menschen-) Rechte. Er ist mittlerweile von 167 Staaten (Stand 1. Juli 2013) ratifiziert worden. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Vertrag am 17. Dezember 1973 ratifiziert.