
Der International Covenant on Civil und Political Rights, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (oder kurz: der UN-Zivilpakt, in der Schweiz: UNO-Pakt II) ist nicht nur einer der ersten völkerrechtlich bindenden internationalen Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, sondern gilt zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem UN-Sozialpakt als Internationaler Menschenrechtskodex.
Verabschiedet am 16. Dezember 1966 in New York und inkraftgetreten am 23. März 1976 garantiert der UN-Zivilpakt in völkerrechtlich verbindlicher Form die grundlegenden bürgerlichen Menschenrechte der 1. Generation.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen den UN-Zivilpakt näher vorstellen:
- ICCPR -Historie
- ICCPR – Inhalte
- ICCPR – Institutionen
- ICCPR – Vertragstexte
ICCPR -Historie
Geschichte und Entwicklung des UN-Zivilpaktes

Das 2. Fakultativprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe
Das Zweite Fakultativprotokoll vom 15. Dezember 1989 zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe (nachfolgend als „Zweites Fakultativprotokoll" bezeichnet) […]
ICCPR – Inhalte
Regelungen und Bestimmungen des UN-Zivilpakts

Allgemeiner Gleichheitssatz
Artikel 26 des UN-Zivilpaktes postuliert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Artikel 3 GG im innerstaatlichen Bereich normiert. Im Unterschied zu Artikel 2 Abs. 1 […]

Anwesenheit in der Hauptverhandlung
Zu den in Artikel 14 Absatz 3 des UN-Zivilpaktes garantierten Verfahrensrechten des Angeklagten in einem Strafprozess gehört auch sein Recht, bei der Verhandlung anwesend zu […]

Auswanderung
Artikel 12 des UN-Zivilpaktes schützt in den Absätzen 2 und 4, ähnlich wie in Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamiert, die Freiheit, jedes […]

Ausweisung
Artikel 13 des UN-Zivilpaktes gewährt einem Ausländer einem gewissen – eingeschränkten – Schutz vor Ausweisung. Dieser Regelung des Artikel 13 des UN-Zivilpaktes entspricht Artikel 3 […]

Der UN-Zivilpakt im Überblick
Der materiell-rechtliche Inhalt des Paktes über bürgerliche und politische Rechte lässt sich nach den in der Präambel zur Ausdruck gebrachten Leitsätzen im Anschluss an das […]

Die Präambel des UN-Zivilpaktes
Die Präambel, die fast unverändert in der von der Menschenrechtskommission vorgeschlagenen Fassung angenommen wurde, enthält in Anlehnung an die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte […]

Doppelbestrafung
Artikel 14 Absatz 7 des UN-Zivilpaktes enthält das Verbot der Doppelverurteilung: Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen […]

Faires Gerichtsverfahren
Artikel 14 des UN-Zivilpaktes soll nach dem Willen der Verfasser die Grundsätze des „fair trial" sicherstellen, wie sie teilweise bereits Artikel 10 und 11 der […]

Faires Strafverfahren
Artikel 14 des UN-Zivilpaktes soll nach dem Willen der Verfasser die Grundsätze des „fair trial" sicherstellen, wie sie teilweise bereits Artikel 10 und 11 der […]

Festnahme und Inhaftierung
Artikel 9 des UN-Zivilpaktes gewährt die Sicherheit der Person insbesondere gegen willkürliche Verhaftung und während der Untersuchungshaft. Er entspricht damit innerstaatlich weitgehend den Bestimmungen des […]

Folter und Menschenversuche
Artikel 7 Satz 1 des UN-Zivilpaktes verbietet Folter und unmenschliche Behandlung. Diese Bestimmung des Zivilpaktes entspricht fast wörtlich Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte […]

Freizügigkeit
Artikel 12 Absatz 1 des UN-Zivilpaktes schützt, ähnlich wie in Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamiert, die Freizügigkeit. Artikel 12 Abs. 1 stimmt […]

Gleichberechtigung der Frau
Artikel 3 des UN-Zivilpaktes stellt — mit den gleichen Worten wie Artikel 3 des UN-Sozialpaktes — sicher, dass Mann und Frau in bezug auf alle […]

Gleichheit vor dem Gericht
Artikel 14 des UN-Zivilpaktes soll nach dem Willen der Verfasser die Grundsätze des „fair trial" sicherstellen, wie sie teilweise bereits Artikel 10 und 11 der […]

Innerstaatliche Umsetzung
Artikel 2 des UN-Zivilpaktes beschreibt die allgemeinen Bestimmungen zur innerstaatlichen Verwirklichung der im UN-Zivilpakt übernommenen Verpflichtungen. Artikel 2 Absatz 1 des UN-Zivilpaktes fordert die Achtung […]

Kinder
Artikel 24 des UN-Zivilpaktes postuliert den Schutz des Kindes. Insbesondere gewährleistet der erst 1963 in den UN-Zivilpakt eingefügte Artikel 24 das Recht des Kindes auf […]

Kriegspropaganda
Artikel 20 Absatz 1 des UN-Zivilpaktes, dessen Ziel ein Verbot der Kriegspropaganda und der Befürwortung des nationalen, rassischen und religiösen Hasses ist, war wohl die […]

Meinungsfreiheit
Artikel 19 des UN-Zivilpaktes schützt die Meinungsfreiheit. Dabei weichen die Absätze 1 und 2 in der Formulierung des Grundrechts, das im Grundgesetz in Artikel 5 […]

Menschenrechte im UN-Zivilpakt
Im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sind explizit grundlegende Menschenrechte festgelegt, die schon in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausgearbeitet worden sind. So […]

Minderheitenschutz
Artikel 27 des UN-Zivilpaktes fordert den Schutz ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten, für den in der MRK keine entsprechende Bestimmung enthalten ist. Die Vorschrift soll […]

Missbrauchsverbot
Das im UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt gleichgefasste Missbrauchsverbot des Artikels 5 Abs. 1, das von Artikel 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hergeleitet ist, entspricht fast […]

Öffentlicher Notstand
Artikel 4 ist der "Notstandsartikel" des UN-Zivilpaktes. In seiner Formulierung weicht er nur unwesentlich von Artikel 15 EMRK ab. Er führt im Gegensatz zu diesem […]

Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen
Artikel 14 des UN-Zivilpaktes soll nach dem Willen der Verfasser die Grundsätze des „fair trial" sicherstellen, wie sie teilweise bereits Artikel 10 und 11 der […]

Recht auf einen Verteidger
Artikel 14 Absatz 3 d des UN-Zivilpaktes gewährt jedem Angeklagten das Recht, sich selbst zu verteidigen oder durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen. […]

Recht auf Leben
In seinem Artikel 6 verbürgt der UN-Zivilpakt das Recht auf Leben. Auf das in Artikel 6 Absatz 1 des UN-Zivilpaktes garantierte Recht auf Leben beziehen […]

Recht auf politische Teilhabe
Artikel 25 des UN-Zivilpaktes gibt jedem Staatsbürger — also nicht als allgemeines Menschenrecht — das Recht auf Teilnahme an öffentlichen Angelegenheiten und an freien Wahlen. […]

Rechtsfähigkeit
Artikel 16 des UN-Zivilpaktes, der die Rechtsfähigkeit eines jeden Menschen garantiert, ist wörtlich aus Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte übernommen worden. Die Rechtsordnung […]

Rechtsmittelgarantie im Strafverfahren
Artikel 14 Absatz 5 des UN-Zivilpaktes enthält für das Strafverfahren eine Rechtsmittelgarantie. In den Vorarbeiten zum UN-Zivilpakt ist hervorgehoben worden, dass diese Vorschrift einen Grundsatz […]

Religionsfreiheit
Artikel 18 des UN-Zivilpaktes verbürgt die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Damit entspricht Artikel 18 des UN-Zivilpaktes im wesentlichen Artikel 9 EMRK und Artikel 2 Satz […]

Schuldhaft
Artikel 11 des UN-Zivilpaktes normiert das Verbot der Schuldhaft. Eine entsprechende Regelung findet sich auf europäischer Ebene auch in entsprechend Artikel 1 des Protokolls Nr. […]

Schutz der Wirtschaftsquellen
Artikel 47 des UN-Zivilpaktes spricht das das Recht aller Völker auf Nutzung ihrer natürlichen Reichtümer und Mittel aus, das auch bereitsin Artikel 1 Abs. 2 […]

Schutz des Privatlebens
Artikel 17 des UN-Zivilpaktes, der fast wörtlich auf Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beruht, gewährleistet den Schutz des Privat- und Familienlebens,der Wohnung,des Schriftverkehrs […]

Schutz von Ehe und Familie
Artikel 23 des UN-Zivilpaktes, der bereits in Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorgezeichnet war, schützt Ehe und Familie. Der Schutz der Familie (Artikel […]

Selbstbestimmungsrecht der Völker
Das Recht auf Selbstbestimmung der Völker, das sich weder in der UN-Menschenrechtserklärung noch in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten findet, ist, […]

Sklaverei und Zwangsarbeit
Artikel 8 Abs. 1 und 2 des UN-Zivilpaktes verbietet – im wesentlichen gleichlautend mit Artikel 4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 4 Abs. […]

Strafvollzug und Untersuchungshaft
Artikel 10 des UN-Zivilpaktes normiert Richtlinien für den Untersuchungshaft- und Strafvollzug. Die Diskussion in den Organen der Vereinten Nationen lässt erkennen, dass man mit Artikel […]

Todesstrafe
In Artikel 6 des UN-Zivilpaktes beschäftigen sich die Absätze 2 und 4 bis 6 mit der Todesstrafe. Der UN-Zivilpakt selbst verbietet die Todesstrafe ausdrücklich nur […]

UN-Zivilpakt und Europäische Menschenrechtskonvention
Das Ziel des UN-Zivilpaktes ist in der Präambel gekennzeichnet. Er dient der völkerrechtlichen Sicherung der menschlichen Grundrechte; im wesentlichen bringt er — gemeinsam mit dem […]

Unschuldsvermutung
Artikel 14 Absatz 2 des UN-Zivilpaktes normiert eine gesetzliche Unschuldsvermutung: Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat Anspruch darauf, bis zu dem im gesetzlichen Verfahren […]

Vereinigungsfreiheit
Artikel 22 des UN-Zivilpaktes gewährleistet die allgemeine Vereinigungsfreiheit. Damit bezieht sich der UN-Zivilpakt auf Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Definition und Schranken in […]

Versammlungsfreiheit
Artikel 21 des UN-Zivilpaktes gewährleistet das Versammlungsrecht für Jedermann. Wie auch Artikel 11 EMRK gilt Artikel 21 des UN-Zivilpaktes für Jedermann. Demgegenüber gewährt Artikel 8 […]

Völkermord
In seinem Artikel 6 Absatz 1 sichert der UN-Zivilpakt das Recht einer jeden Personen auf Leben. Darüber hinaus sichert Artikel 6 Absatz 3 des UN-Zivilpaktes […]

Volksverhetzung
Artikel 20 Absatz 2 des UN-Zivilpaktes verpflichtet die Vertragsstaaten, jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt […]
ICCPR – Institutionen
Institutionen und Verfahren des UN-Zivilpakts

Individualbeschwerde
Der UN-Zivilpakt geht davon aus, dass das Ideal vom freien Menschen, der bürgerliche und politische Freiheit genießt und frei von Furcht und Not lebt, nur […]

Kontrollverfahren
Teil IV des UN-Zivilpakts, der die Artikel 28—45 umfaßt, enthält das Kontrollverfahren hinsichtlich der Verwirklichung und Sicherung der im vorangehenden materiellen Teil behandelten Rechte. Das […]

Streitbeilegungsverfahren nach UN-Zivilpakt und EMRK
Artikel 44 des UN-Zivilpaktes bestimmt, dass seine Durchführungsbestimmungen die Vertragsstaaten nicht hindern, in Übereinstimmung mit den zwischen ihnen in Kraft befindlichen allgemeinen oder besonderen internationalen […]
ICCPR – Vertragstexte
Vertragstexte zum UN-Zivilpakt

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
vom 16. Dezember 1966 Präambel DIE VERTRAGSSTAATEN DIESES PAKTES,IN DER ERWÄGUNG,dass nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der allen […]

1. Fakultativprotokoll
Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte Die Vertragsstaaten dieses Protokolls,In der Erwägung, dass es zur weiteren Verwirklichung der Ziele des Paktes über […]

Ratifizierung des 1. Fakultativprotokolls in Deutschland
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 30. Dezember 1993 (BGBl. 1994 II 311) Nach Artikel 2 […]
Bildquellen:
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- Bundesverfassungsgericht: Bundesarchiv/Lothar Schaack, B 145 Bild-F083310-0001 (Ausschnitt) | CC BY-SA 3.0 Unported
- Landgericht Bremen: Bildrechte beim Autor
- Human Rights Council: UN Photo/Jean-Marc Ferré
- Landgericht Bremen: Bildrechte beim Autor
- Dsc03679: Bildrechte beim Autor
- Historische Folterkammer: André Renkens | CC0 1.0 Universal
- Reisepass: Rudy und Peter Skitterians | CC0 1.0 Universal
- Speaker’s Corner: Colin Smith | CC BY-SA 2.0 Generic
- Human Rights Council: UN Photo/Jean-Marc Ferré
- Sorbische Osterreiter: Rico Löb | CC0 1.0 Universal
- Human Rights Council: UN Photo/Violaine Martin
- LG Bremen: Bildrechte beim Autor
- KZ Auschwitz, Einfahrt: Bundesarchiv, B 285 Bild-04413 / Stanislaw Mucha | CC BY-SA 3.0 Unported
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- Briefe: Gerhard Gellinger | CC0 1.0 Universal
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- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Erich Westendarp | CC0 1.0 Universal
- DGB-Haus Köln: Willy Horsch (Ausschnitt) | CC BY 3.0 Unported
- Demonstration (Bonner Hofgarten): Hans Weingartz | CC BY-SA 3.0 Unported
- Bundeskanzleramt: Bildrechte beim Autor
- Human Rights Council: UN Photo/Violaine Martin
- Internationaler Gerichtshof, Den Haag: UN Photo/Frank van Beek