Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Die Vertragsstaaten dieses Protokolls,
In der Erwägung, dass es zur weiteren Verwirklichung der Ziele des Paktes über bürgerliche und politische Rechte (im folgenden als »Pakt« bezeichnet) und zur Durchführung seiner Bestimmungen …