Die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 16. Dezember 1966 den Entwurf eines Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt). Gleichzeitig wurde der Entwurf eines Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verabschiedet.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) wurde am 19. Dezember 1966 zur Zeichnung aufgelegt. Gemäß Artikel 48 liegt der Pakt für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, für alle Mitglieder einer ihrer Sonderorganisationen, für alle Vertragsstaaten des Statuts des Internationalen Gerichtshofs und für jeden anderen Staat, den die Generalversammlung der Vereinten Nationen einlädt, Vertragspartei zu werden, zur Unterzeichnung auf. Die Bundesrepublik Deutschland hat den UN-Zivilpakt am 9. Oktober 1968 unterzeichnet. Der UN-Zivilpakt bedarf nach Artikel 48 Abs. 2 der Ratifikation. Er tritt gemäß Artikel 49 drei Monate nach Hinterlegung der 35. Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Einige Staaten haben bei der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunden Vorbehalte und Erklärungen politischer Natur abgegeben, die sich bei den arabischen Staaten gegen Israel, bei anderen Staaten etwa gegen die in Artikel 48 enthaltene „Wiener Formel“ richten. Einige Staaten haben auch Vorbehalte abgeben, die den sachlichen Inhalt des UN-Zivilpaktes betreffen. So wurden Vorbehalte etwa Dänemark zu Artikel 10 Abs. 3, Artikel 14 Abs. 1, 5 und 7 und Artikel 20 Abs. 1, Norwegen zu Artikel 6 Abs. 4, Artikel 10 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 3, Artikel 14 Abs. 5 und 7 und Artikel 20 Abs. 1 und Schweden zu Artikel 10 Abs. 3, Artikel 14 Abs. 7 und Artikel 20 Abs. 1 erklärt.
Der UN-Zivilpakt ist das Ergebnis zwanzigjähriger Vorarbeiten. Die im Jahre 1946 vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen eingesetzte Menschenrechtskommission erarbeitete von 1949 bis 1954 einen Entwurf, der — aufeinander abgestimmt — in zwei getrennten Konventionen bürgerliche und politische Rechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte umfasste. Über den Wirtschafts- und Sozialrat gelangte der Entwurf sodann zur Vollversammlung der Vereinten Nationen, wo im 3. Ausschuss 1955 die Beratungen und Debatten über die Konvention begannen, die im Jahre 1966 abgeschlossen wurden.
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- UN-Generalversammlung: UN Photo/Mark Garten