Das Zweite Fakultativprotokoll vom 15. Dezember 1989 zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe (nachfolgend als „Zweites Fakultativprotokoll“ bezeichnet) geht auf eine Initiative zurück, die die Bundesrepublik Deutschland unternommen hat, um die Abschaffung und …
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