Artikel 26 des UN-Zivilpaktes postuliert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Artikel 3 GG im innerstaatlichen Bereich normiert.
Im Unterschied zu Artikel 2 Abs. 1 und 3 des UN-Zivilpaktes, der an die im Pakt vorgesehenen Rechte anknüpft, errichtet Artikel 26 …
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