Artikel 9 des UN-Zivilpaktes gewährt die Sicherheit der Person insbesondere gegen willkürliche Verhaftung und während der Untersuchungshaft.
Er entspricht damit innerstaatlich weitgehend den Bestimmungen des Artikels 104 Abs. 2–4 GG und hat sein Gegenstück in Artikel 5 EMRK, auf… Weiterlesen
Artikel 8 Abs. 1 und 2 des UN-Zivilpaktes verbietet — im wesentlichen gleichlautend mit Artikel 4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 4 Abs. 1 EMRK — Sklaverei und Leibeigenschaft.
In Artikel 8 Abs. 3 enthält der UN-Zivilpakt darüber… Weiterlesen
Artikel 7 Satz 1 des UN-Zivilpaktes verbietet Folter und unmenschliche Behandlung.
Diese Bestimmung des Zivilpaktes entspricht fast wörtlich Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 3 EMRK.
Artikel 7 Satz 2 des UN-Zivilpaktes, wonach zwangsweise Menschenversuche verboten… Weiterlesen
In seinem Artikel 6 Absatz 1 sichert der UN-Zivilpakt das Recht einer jeden Personen auf Leben.
Darüber hinaus sichert Artikel 6 Absatz 3 des UN-Zivilpaktes die Wirkung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
Der Konvention über die… Weiterlesen
In Artikel 6 des UN-Zivilpaktes beschäftigen sich die Absätze 2 und 4 bis 6 mit der Todesstrafe.
Der UN-Zivilpakt selbst verbietet die Todesstrafe ausdrücklich nur für Jugendliche und Schwangere, und erlaubt sie im Übrigen nur für schwerste Straftaten und stellt… Weiterlesen
In seinem Artikel 6 verbürgt der UN-Zivilpakt das Recht auf Leben.
Auf das in Artikel 6 Absatz 1 des UN-Zivilpaktes garantierte Recht auf Leben beziehen sich auch Artikel 2 Abs. 2 GG und Artikel 2 EMRK.
Das Ausmaß der… Weiterlesen
Das im UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt gleichgefasste Missbrauchsverbot des Artikels 5 Abs. 1, das von Artikel 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hergeleitet ist, entspricht fast wörtlich dem Artikel 17 EMRK.
Zweck dieser Vorschrift sollte es sein, zu verhindern, dass… Weiterlesen
Artikel 4 ist der “Notstandsartikel” des UN-Zivilpaktes. In seiner Formulierung weicht er nur unwesentlich von Artikel 15 EMRK ab. Er führt im Gegensatz zu diesem nicht den Kriegsfall auf. Bei den Vorarbeiten zu Artikel 4 war man sich darin einig,… Weiterlesen
Artikel 3 des UN-Zivilpaktes stellt — mit den gleichen Worten wie Artikel 3 des UN-Sozialpaktes — sicher, dass Mann und Frau in bezug auf alle im UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt gewährleisteten Rechte gleichberechtigt sind.
Das Grundgesetz hat in Artikel 3 Abs.… Weiterlesen
Artikel 2 des UN-Zivilpaktes beschreibt die allgemeinen Bestimmungen zur innerstaatlichen Verwirklichung der im UN-Zivilpakt übernommenen Verpflichtungen.
Artikel 2 Absatz 1 des UN-Zivilpaktes fordert die Achtung und Gewährleistung der garantierten Rechte unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichheit.
Artikel 2 Absatz 2… Weiterlesen