Die Präambel, die fast unverändert in der von der Menschenrechtskommission vorgeschlagenen Fassung angenommen wurde, enthält in Anlehnung an die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das feierliche Bekenntnis zu unveräußerlichen und gleichen Menschenrechten und zur Verantwortung der Staaten und des einzelnen für ihre Achtung und Förderung.
Um die Einheitlichkeit der Zielsetzung zu unterstreichen, wurde die Präambel bis auf eine notwendige Umstellung wörtlich gleichlautend mit der des UN-Sozialpaktes gefasst.